(Mietbedingungen)

DKG Agromietservice GbR
Dröge-Kerlen-Gosewehr * Krusinge 29 * 31606 Warmsen


Vertragliche Vereinbarung zur Anmietung von Güllefässern: Stand ab 2014


1. Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste ( steht auf der Internetseite unter
Preise ) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Abrechnung nach Stück sind 1,5 Faß die
Stunde minimum bei weniger wird nach Stunden abgerechnet
. Bei fester Anmietung und
Reservierung von Mietgegenständen die nicht abgeholt werden, ist die Hälfte des Mietpreises nach der
jeweils gültigen Preisliste für den Reservierungszeitraum zu zahlen, es sei denn, der Mietgegenstand
konnte anderweitig vermietet werden. Bei verspäteter Rückgabe wird für die Folgetage der doppelte
Tagessatz (2/30) für alle Mietgegenstände berechnet.
Der Mietgegenstand ist gereinigt zurück zugeben, sonst wird die Reinigung mit 50,-€ in Rechnung gestellt
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände
anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch
genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.
 

2. Abgabe und Rückgabe der Mietgegenstände erfolgen nach Absprache bei Gosewehr
Agrartechnik, Märendamm 19, 31606 Diepenau OT Essern Tel. 05777-229, oder wenn
vereinbart an einem andern Standort.
Eine Mietverlängerung ist nach Absprache möglich aber nicht garantiert.
 

3. Alle Mietgegenstände sind im technisch und optisch einwandfreien Zustand zurückzugeben.
Mängel und Schäden sind dem Vermieter auch während der Mietzeit unverzüglich mitzuteilen.
Bei Ausfall des Mietgegenstandes ist der Vermieter nicht verpflichtet, ein Ersatz zu stellen, er muss nur für
die umgehende Reparatur sorgen.
Kosten für eventuelle Schäden am Mietgegenstand, die insbesondere auf unsachgemäße Behandlung
zurückzuführen sind oder Gewaltschäden, gehen zu Lasten des Mieters. Schäden an der Bereifung
sind vom Vermieter zu tragen, sofern diese nicht durch den Mieter verschuldet wurden.
Der Mieter hat täglich den Reifendruck sowie den Ölstand des Kompressors zuprüfen bzw. den Luftfilter
für den Kompressor zureinigen, Sowie bei längerer Miete wöchentlich die Achse zuschmieren.
Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu
gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preise von 50,- € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit
Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.
Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter
nicht für den Schaden haftet. Die Fahrzeuge sind vom Vermieter Vollkasko mit 1.000,- €
Selbstbeteiligung versichert; die Selbstbeteiligung muss im Schadenfall vom Mieter getragen und
versteuert werden).
Der Vermieter sollte darauf achten das seine Betriebshaftpflichtversicherung Gewahrsamschädenbeinhaltet.


4. Voraussetzung für die Nutzung der Fahrzeuge ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
des Fahrers.
Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges
mitzuteilen. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.


5. Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet.


6. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter im Fall des Leistungsverzuges - bzw. der von ihm zu
vertretenden Unmöglichkeit der Leistung - auf Schadensersatz begrenzt auf den vereinbarten
Nettomietzins.


7. Fälligkeit der ersten Miete bei Erstkunden: Vor/bei Abholung. Im Übrigen 7 Tage nach
Rechnungsstellung per Bankeinzug. Es erfolgen wöchentliche Abschlagszahlungen (oder wie Vereinbart)
mit der letzten Rechnung (spätestens nach 6 Monten bzw. zum Jahresende) erfolgt die Schlussrechnung.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt den Mietgegenstand sofort zurückzuverlangen (Kosten
für eine evtl. Rückführung des Mietgegenstandes werden in Rechnung gestellt) und ohne weitere
Mahnung den gesetzlichen Verzugszins zu berechnen.


8. Für die Vertragsabwicklung gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Als
Gerichtsstand wird Stolzenau vereinbart. Weitere Vereinbarungen bestehen nicht; außer bei
schriftlicher Bestätigung des Vermieters.